Home
Brandaktuell:

Jahrgangsvertrag


Zwischen den unterzeichnenden Mitgliedern des Abiturjahrgangs 2010 am Albert-Einstein-Gymnasium Hameln wird folgender

 

Vertrag

 

Im Zusammenhang mit den Feierlichkeiten zum Abitur im Frühjahr/Sommer 2010 geschlossen. Dadurch sollen die Chancen und Risiken, die die Abwicklung der Abiturfeierlichkeiten mit sich bringen, auf alle Mitglieder des Abiturjahrgangs gleichermaßen verteilt werden.

 

§ 1

Anlässlich unseres Abiturs 2010 am Albert-Einstein-Gymnasium Hameln haben sich Gruppen von Mitschülern gebildet, die die Feierlichkeiten im Rahmen unseres Abschlusses organisieren. Vertreter dieser Gruppen gehen vertragliche Vereinbarungen ein, für die sie finanziell haften.

 

§ 2

Da diese Verpflichtungen im Interesse aller Schüler eingegangen werden, sollen die Verpflichteten dadurch abgesichert werden, dass die Haftung im Innenverhältnis auf alle unterzeichnenden Mitschüler des Abiturjahrgangs übertragen wird. Dazu dient dieser Vertrag. Er sichert in dem oben genannten Sinne Verpflichtungen, die sich auf die Organisation der „Vorabipartys“, der „Abiparty“, dem „Abiball“ und dem „Abiumzug“, die Herstellung eines „Abi-T-Shirts“ und einer „Abizeitung“ und dem Bau eines „Abidenkmals“ beziehen, aber nur soweit, als sie im Kosten-/Nutzenverhältnis angemessen sind oder aber alle Vertragpartner ihnen zugestimmt haben. Zur Beurteilung der Angemessenheit sollen im Zweifelsfall die Feierlichkeiten der letzten beiden Abiturjahrgänge am Albert-Einstein-Gymnasium Hameln herangezogen werden.

 

§ 3

Sofern von Unterzeichnern dieses Vertrages bei der Veranstaltung von Feierlichkeiten oder anderen Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Abiturprüfung der Unterzeichner im Jahr 2010 Gewinn erwirtschaftet wird, so ist dieser in der vollen Höhe unverzüglich auf das Konto mit der Nummer 160194064 bei der Sparkasse Weserbergland BLZ 25450110 und der Kontoinhaberin Sinah Koelman zu überweisen. Dies gilt zum einen insbesondere bei der „Abiparty“, den „Vorabipartys“, dem „Abiball“, sowie jeglichen Werbeeinnahmen, die in Verbindung mit den Feierlichkeiten stehen. Zum anderen gilt dies bei Verkauf von Sachen im Zusammenhang mit den Abiturfeierlichkeiten, wie zum Beispiel der „Abi-T-Shirts“ und der „Abi-Zeitung“. Mit dem auf diesem Konto befindlichen Geld werden Forderungen aus den in §2 genannten Verträgen vorrangig getilgt. Ansprüche wegen vorsätzlicher Vertragsverletzung oder solche, die auf Grund von Straftaten der aus einem der in §2 genannten Verträge Verpflichtungen entstehen, sind nicht von dieser Regel eingeschlossen. Erst wenn kein Geld mehr auf dem Konto vorhanden ist, sind die Unterzeichner nach §4 zur Zahlung verpflichtet. Ist nach der Tilgung sämtlicher Forderungen aus den in §2 genannten Verträgen noch erwirtschafteter Gewinn auf dem Konto vorhanden, so verbleibt dieser zunächst auf dem Konto.

Die Unterzeichner werden zu einem späteren Zeitpunkt mit einfacher Mehrheit beschließen, wie mit dem Geld zu verfahren ist.

 

§ 4

Zur finanziellen Entlastung der Vertreter der Organisationskomitees verpflichten sich die Unterzeichner dieses Vertrags, für die Forderungen aus den in §2 genannten Verträgen gegen Mitschüler gemeinsam aufzukommen. Jeder Unterzeichner ist dabei zu gleichen Anteil zur Zahlung verpflichtet. Die Zahlungen sind unverzüglich an die Person zu leisten, die aus einem der oben genannten Verträge zu Zahlungen verpflichtet ist. Im Vorfeld hat die Person sämtliche Unterzeichner über die Höhe des geschuldeten Betrages ausdrücklich in Kenntnis zu setzen und alle Umstände zu schildern, die zur Höhe des Betrages beigetragen haben.

Ansprüche wegen vorsätzlicher Vertragsverletzung oder solche, die auf Grund von Straftaten der aus einem in §2 genannten Verträge Verpflichtungen entstehen, sind nicht in dieser Regel eingeschlossen.

 

§ 5

Die Kontoinhaberin ist über Buchungen jeglicher Art, die das in §3 genannte Konto betreffen, zu informieren. Abbuchungen können nur über den Kontoinhaber getätigt werden.

Die Kontoinhaberin haftet bei Missachtung dieser Regelung nicht. Die Kontoinhaberin verwaltet treuhänderisch und wird keinen anderen Personen eine Verfügungserlaubnis erteilen.

 

§6

Die Unterzeichner verpflichten sich weiter, bei keiner Veranstaltung im Zusammenhang mit dem Abitur 2010 Alkohol an unter 16-jährige und an sichtlich schwer betrunkene Menschen auszuschenken.

 

§7

Sollte ein Unterzeichner dieses Vertrages den Jahrgang vor Beginn der Abiturprüfungen 2010 am Albert-Einstein-Gymnasium Hameln verlassen, so ist er unter keinen Umständen nach §4 zur Zahlung verpflichtet.

 

§8

Unterzeichner dieses Vertrages, die sich nicht bei der Durchführung der Abiturfeierlichkeiten beteiligen (etwa indem sie keine Unterstützung bei der Durchführung von Festen leisten, sondern diese nur als Gäste besuchen) verlieren ihr Recht nach §3, über den Verbleib des auf dem Konto vorhandenen Geldes mitzuentscheiden.

 

 

Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Änderung am Vertragsinhalt bedürfen der Schriftform.







Da ein paar Missverständnisse aufgekommen sind. Hier noch einmal eine Info:

Ihr werdet keine SPAMMAILS bekommen! Der Newsletter dient nur dazu, euch auf dem laufenden zuhalten!
Anmeldung: Hier
Ihr müsst danach einen Aktivierungslink anklicken. Dieser wird euch sofort nach eurer Anmeldung zugeschickt! Sonst bekommt iht den Newsletter NICHT!


Mit freundlichen Grüßen
Marv


Termine
 
Bitte an die Toplist-Wahlzettel denken!
 
.
Newsletter
 
Bitte ALLE für den Newsletter anmelden
 
Heute waren schon 1 Besucher (1 Hits) hier!
Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden